Finanzordnung 2024

§ 1 – Beiträge

Mitgliedsbeiträge

a) aktive Mitglieder:

12,50 € monatlich für Kinder
12,50 € monatlich für Jugendliche bis 18 Jahre
30,00 € monatlich für Mitglieder ab 18 Jahre

b) passive Mitglieder:  10,00 € monatlich

c) Mitgliedschaft 22+:  20,00 € monatlich

Die Mitgliedschaft 22+ bietet eine Vollmitgliedschaft mit mengenmäßig beschränkter Teilnahme an den jährlichen Trainingseinheiten. Die Teilnahme wird auf 22 wöchentliche Trainingseinheiten beschränkt und es ist egal, ob die Teilnahme regelmäßig erfolgt. Diese Mitgliedschaft befreit nicht von der Aufnahmegebühr.

Für die Erhaltung und Pflege der Vereinsräume sowie für die Planung und Realisierung/Durchführung von Veranstaltungen werden von jedem volljährigem Mitglied 5 Arbeitsstunden pro Jahr geleistet. Sollte dies aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich sein, wird zum Jahresende ein Betrag in Höhe von Euro 50,00 pro Mitglied eingefordert. Die Abrechnung der Stunden erfolgt über die Gruppenwarte und den Vorstand. Der Mitgliedsbeitrag von Euro 30,00 berechtigt zur Teilnahme an allen monatlich regelmäßig stattfindenden Unterrichtsstunden.

Erklärung
Die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Mitglieder erklären gegenüber dem Verein, dass sie gegenüber dem Verein die Mithaftung für die Vereinsbeiträge ihres Kindes auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erteilen.

§ 2 – Gebühren

Aufnahmegebühr

Ein Monatsbeitrag für Mitglieder ab 18 Jahre.

§ 3 – Haushaltplanung

Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Haushaltplan wird vom Schatzmeister erstellt und vom erweiterten Vorstand beraten und verabschiedet sowie von der Mitgliederversammlung bestätigt. Bei der Ausführung des Haushaltplanes, sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.

Kamenz, 01.01.2023

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